Kanzlei
Schwerpunkt der Kanzlei ist die notarielle Tätigkeit. Dabei unterscheidet sich die Rolle des Notars von der des Rechtsanwalts.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche“ Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht (wie etwa ein Rechtsanwalt) einseitig die Interessen „seines“ Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.
Der Gesetzgeber hat daher bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Noar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind:
Grundstücksübertragungen, Erbbaurechtsverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge, Überlassungen von Immobilien, ferner Ehe- und Ehescheidungsverträge, schließlich Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen, und andere mehr.
Bei anderen Rechtsgeschäften (z. B. Testamentserrichtung) ist neben der notariellen Form auch privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt wird.
Der Gründer der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Christian Mais, hat jahrzehntelange Erfahrung in allen Bereichen notarieller Tätigkeit. Seit 2019 führt Rechtsanwalt und Notar Dr. Tobias Pohl den notariellen Bereich der Kanzlei fort
Seine Tätigkeitsschwerpunkte als Notar sind:
- Immobilienrecht einschließlich Bauträgerrecht
- Unternehmensrecht bzw. Gesellschaftsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht und Nachlasssachen
- Altersvorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Vereinsrecht